Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen der Fa. MONTIGGLER PORPHYR GMBH mit Sitz in Eppan (BZ), Italien

 

Artikel 1 (Bestellungen)Die Bestellungen stellen unwiderrufliche Kaufangebote dar, die für die Dauer von 60 Tagen gültig sind. Keine Bestellung ist für die Fa. MONTIGGLER PORPHYR GMBH verbindlich, sofern sie diese nicht ausdrücklich schriftlich angenommen hat. Der Versand der Waren laut Bestellung entspricht einer schriftlichen Annahme. Die Tatsache, dass mehrere Bestellungen in Folge abgewickelt wurden, begründet keine stillschweigende Annahme von weiteren Bestellungen und gibt kein Anrecht auf weitere Lieferungen. Es werden keine Kaufbedingungen akzeptiert, die im Widerspruch zu unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen stehen.

 

Artikel 2 (Lieferungen)Die Angaben zum Liefertermin beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur und sind für den Verkäufer in keinen Fall verbindlich, daher ist jede Beanstandung wegen Verzögerung der Lieferung und jede diesbezügliche Schadensersatzforderung ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt (Stromausfall, unzumutbare Wetterverhältnisse, Streiks, Aussperrungen, usw.) sind wir berechtigt, die Lieferungen zu stornieren oder zu unterbrechen. Eine Reduzierung der Bestellung durch den Verkäufer sowie die Folgen von Dienstleistungsmängeln und von Fällen höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

Artikel 3 (Versand)Der Warenversand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch im Falle einer Lieferung frei Bestimmungsort. Der Verkäufer haftet weder für Schäden, Bruch oder Verlust während des Transportes noch für die Dauer des Transportes selbst: Jede diesbezügliche Beanstandung ist an den Spediteur zu richten. Eventuelles Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet, unter Ausschluss jeglicher Rückgabe. Ist der Verladetermin einmal festgelegt, so muss er eingehalten werden. Bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins kann der Verkäufer den Käufer als säumig betrachten und die Waren an Dritte verkaufen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und Kosten in Bezug auf Transportmittel, die nach dem vereinbarten Verladetermin eintreffen sollten. Bei Weigerung oder Unmöglichkeit des Käufers, das bestellte oder versandte Material in Empfang zu nehmen, behält sich der Verkäufer vor, die Erfüllung oder Auflösung des Vertrags und zusätzlich zum entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.

 

Artikel 4 (Eigentumsvorbehalt)Die Ware verbleibt bis zur vollständigen, genauen und pünktlichen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, und zwar auch im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Depot der Ware bei Dritten. Der Weiterverkauf der Ware an Dritte durch den Käufer muss ebenfalls zu den vorgenannten Bedingungen des Eigentumsvorbehalts erfolgen. Rechte des Käufers gegenüber Dritten, die sich aus dem Verkauf der Ware an dieselben ergeben, werden zwecks Absicherung der vollständigen Bezahlung der Ware automatisch und gleichzeitig an den Verkäufer abgetreten. Dem Käufer ist es untersagt, das Eigentum der verkauften Waren in welcher Form und aus welchem Grund auch immer zur Besicherung jedweder vom Käufer eingegangenen Verpflichtung abzutreten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechtsansprüche mit Bezug auf die verkaufte Ware geltend machen sollten.

 

Artikel 5 (Beanstandungen)Die Ware muss sofort bei Ankunft überprüft werden. Eventuelle Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von acht Tagen ab Erhalt der einzelnen Warensendungen und vor jeglicher Be-oder Verarbeitung des Materials erfolgen. Eventuelle Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht dazu, die Lieferung auch nur teilweise zurückzuweisen, den Preis einseitig herabzusetzen oder die Zahlungsbedingungen abzuändern. Die Beanstandungen werden gemeinsam überprüft, und wenn sie sich als begründet erweisen, wird nach Feststellung der Mängel eine Gutschrift in Höhe der Schäden im Rahmen des Nettowerts der gelieferten Ware zum Zeitpunkt des Versandes. Beanstandungen, die nach Ablauf von acht Tagen ab Erhalt der Ware bzw. nach Wiederverkauf, Verarbeitung oder Verlegung des Materials eingehen, können nicht berücksichtigt werden. In jedem Fall – außer bei Sondervereinbarungen – sind die Rücknahme oder die Ersatzlieferung ausgeschlossen, besonders wenn es sich um Ware handelt, die auf Maß oder Muster bestellt worden ist.

 

Artikel 6 (Muster)Natursteine sind Naturprodukte und folglich keine einheitlichen und gleichmäßigen Materialien. Wir werden uns bemühen, nach Möglichkeit Material zu liefern, das eventuellen Mustern entspricht. Es wird jedoch ausdrücklich vereinbart, dass Muster für uns nicht verbindlich sind und ausschließlich als genereller Produkthinweis zu verstehen sind.

 

Artikel 7 (Preise)Unsere Preisangaben verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und bei Abholung in unserem Werk. Die Rechnungspreise entsprechen der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preisliste. Die von uns eventuell vorgestreckten Kosten für Transport, Verlegung, Frachtgeld, Fahrwerke usw. müssen uns umgehend zurückerstattet werden. Im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Verkaufs frei Bestimmungsort müssen die Transportkosten vom Käufer bezahlt werden.

 

Artikel 8 (Zahlungen)Die Zahlung muss innerhalb der bei Auftragsunterzeichnung vereinbarten Fälligkeit mittels Banküberweisung auf das Konto der Fa. MONTIGGLER PORPHYR GMBH erfolgen. Bei Bezahlung mittels Scheck übernimmt der Käufer sämtliche Kosten und Zinsen, die uns von der Bank angelastet werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, dem Käufer die Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des GvD Nr. 231/2002 anzulasten. Im Falle von Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung durch den Käufer, auch wenn sie sich auf vorangegangene Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien beziehen, sind wir berechtigt, jederzeit von der Lieferung zurückzutreten.

 

Artikel 9 (Internationaler Verkauf)Internationale Lieferungen sind durch die gegenständlichen allgemeinen Vertragsbedingungen sowie durch das Abkommen von Wien vom 11.04.1980, von Italien mit Gesetz Nr. 765 vom 11.12.1985 ratifiziert, über den internationalen Verkauf von beweglichen Gütern geregelt.

 

Artikel 10 (Gerichtsstand)Ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche Rechtsstreitigkeit ist Bozen, auch im Falle von Zahlungen mit Schecks, Wechseln, Tratten, Bankakkreditiven usw. Vorliegende Klausel wird im ausschließlichen Interesse des Verkäufers festgelegt, der hierauf verzichten kann und dazu berechtigt ist, sich an jedes andere zuständige Gericht zu wenden.

Artikel 11 (Annahme der allgemeinen Vertragsbedingungen)Mit der Weiterleitung der Bestellung erklärt der Käufer ausdrücklich und schriftlich, die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen zu akzeptieren.

 

Artikel 12Spezifische Annahme der Bedingungen gemäß Art. 1341 des ZGB

lg md sm xs